Frauen in beiden Teilen Deutschlands
An dieser Stelle soll die Rolle der Frauen in der Gesellschaft der beiden deutschen Staaten vor der Wiedervereinigung einer kurzen Betrachtung unterzogen werden, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt, sich jedoch zum Ziel setzt, markante Unterschiede herauszuarbeiten.
In der Bundesrepublik Deutschland waren die Nachkriegsjahre und die Zeiten des so genannten Wirtschaftswunders von der traditionell bürgerlichen Rolle der Frau geprägt. Die Frau fand in jenen Jahren ihre Betätigungsfelder als Hausfrau, Ehefrau und gute Mutter. Der Mann war der Ernährer der Familie und dadurch mit einem erhöhten Status ausgestattet. Die Chancen einer Frau für eine Karriere in Wirtschaft und Gesellschaft waren äußerst beschränkt. Mit der politischen Frauenbewegung, die im Jahre 1968 begann und stark feministisch geprägt war, verschafften sich engagierte Aktivistinnen Gehör. Die Misstände wurden öffentlich angeprangert und die im Grundgesetz verankerte Gleichberechtigung auch für die Praxis eingefordert. Eine Gallionsfigur dieser Bewegung war und ist Alice Schwarzer. Die Bewegung erfasste breite Schichten der Bevölkerung und fanden auch bei den Männern Unterstützung. Das Recht einer Frau auf Eigenverantwortlichkeit über ihren Körper wurde ebenso durchgesetzt wie die nominelle Gleichstellung in Wirtschaft und Gesellschaft.
In der DDR gab es nicht diesen rasanten wirtschaftlichen Aufschwung und die Produktivität blieb hinter bundesdeutschen Maßstäben zurück. Deshalb wurden an allen Ecken und Enden Arbeitskräfte benötigt. Frauen sollten und mussten ihre Arbeitskraft einbringen, um das Funktionieren der Wirtschaft zu gewährleisten. Es wurde faktisch per Verordnung entschieden, dass Frauen und Männer gleichermaßen am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen haben. Allerdings wurden dafür staatlicherseits auch alle Voraussetzungen geschaffen. Kinderkrippen- und Kindergartenplätze standen für jedes Kind zur Verfügung und jede Mutter wusste, dass die Kleinen gut aufgehoben waren, wenn sie zur Arbeit ging. Auch wurden für Frauen die gleichen Löhne gezahlt, wie für Männer. Das machte die Frauen wirtschaftlich unabhängig und sie waren nicht auf die Rolle des Ehemannes als Ernährer angewiesen. Auch waren die Frauen bei Fragen der Geburtenregelung selbstbestimmt, was für sie per Gesetz verbrieft war. So war die Zahl allein erziehender Mütter, die sich vom leiblichen Vater ihrer Kinder trennten, deutlich höher als im westlichen Teil Deutschlands.
Als Resümee bleibt festzuhalten, das die Frauen in der Bundesrepublik ihre Rechte und ihren gesellschaftlichen Status erstreiten mussten, in der DDR dies von Staats wegen geregelt war. Eine Bewertung dieser geschichtlichen Sachverhalte soll an dieser Stelle nicht erfolgen, Stoff für Diskussionen liefern sie jedoch allemale.